
Informationen Interreg AT-HU 2014-2020
Kooperationsprogramm Interreg V-A Österreich-Ungarn
Ungarn
ist mehr als Paprika, Imre Kertész und der Plattensee und Österreich
hat mehr zu bieten als Wiener Schnitzel, Mozart und das Riesenrad.
Wenn Sie mehr erfahren wollen, dann sind Sie bei uns richtig!
Ansprechperson für Wiener ProjektträgerInnen:
- Stadt Wien - Magistratsabteilung 27 - Wien
Mag.a Andrea Schwecherl
Tel: +43 1 4000 27063
E-Mail: andrea.schwecherl@wien.gv.at
Programmgebiet:
- auf österreichischer Seite: Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wiener Umland - Südteil, Niederösterreich Süd, Graz und die Oststeiermark
- auf ungarischer Seite: die Komitate Győr-Moson-Sopron, Vas und Zala.

Mögliche Projektträger:
- Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
- Schulen, Fachhochschulen und Universitäten
- Öffentliche Einrichtungen (Bund, Regionen, Gemeinden und deren Organisationen)
- NGOs
- Öffentliche und private Unternehmen
- Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
- Andere Institutionen, zum Beispiel Interessensvertretungen, Vereine, Kammern und Verbände
Physische Personen und politische Parteien werden in diesem Programm nicht gefördert.
An einem grenzüberschreitenden Projekt müssen jeweils ein österreichischer Partner und ein Partner aus Ungarn teilnehmen.
Der Finanzrahmen:
Es werden EFRE-Mittel in Höhe von über 78 Mio EUR zur Verfügung gestellt.
Projekte werden von der Europäischen Union bis zu maximal 85% ihrer Gesamtsumme gefördert.
Die Programmstrategie:
Eines der Hauptziele in der neuen Programmperiode ist es, die Kohäsionspolitik als Hauptinvestitionsstrategie für die Strategie Europa 2020 zu etablieren. Europa 2020 ist ein auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der Europäischen Union, das im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Ziel ist, „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft zu erreichen. Europa 2020 ist das Nachfolgeprogramm der Lissabon-Strategie, die von 2000 bis 2010 verfolgt wurde.
Die Prioritätsachsen (PA) und Investitionsprioritäten (IP):
PA 1 - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen,
nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu
beteiligen (IP 3d)
PA 2 - Schutz der Umwelt und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen
- Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes (IP 6c)
- Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur (IP 6d)
- Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des
Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der
Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der
Luftverschmutzung (IP 6f)
PA 3 - Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen
- Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V-Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten (IP 7b)
- Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (einschließlich
geräuscharmer) Verkehrssysteme mit geringen CO 2 -Emissionen, darunter
Binnenwasserstraßen und Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und
Flughafeninfrastruktur, um eine nachhaltige regionale und örtliche
Mobilität zu fördern (IP 7c)
PA 4 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung
- Förderung der Zusammenarbeit in rechtlichen und administrativen Bereichen sowie zwischen Bürgern und Institutionen (IP CBC)
Projekteinreichung:
Die Projekteinreichung im Programm Interreg V-A AT-HU elektronisch via eMS statt. Es kann laufend eingereicht werden. Alle Projekte, die bis zu den festgelegten Stichtagen vorliegen werden im darauffolgenden Begleitausschuss vorgelegt.
Projektauswahl und -bewertung:
Die Grundlage für die Beschlussfassung bzw. Projektgenehmigung durch den Begleitausschuss des Programms bildet ein Evaluierungsprozess, in dem alle eingereichten Projekte nach formellen Kriterien geprüft „Formal Check“ und auch nach qualitativen Merkmalen eingestuft werden „Quality Check“. Dieser Prozess ist näher in den Auswahlkriterien des Programms festgelegt.
Programmgenehmigung:
Am 30. Juni 2015 war es endlich soweit: Das Kooperationsprogramm INTERREG V-A Österreich - Ungarn wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit ist der Weg frei, für die Förderung von neuen grenzüberschreitenden Projekten bis 2020.
Programmdokumente:
Kooperationsprogramm Interreg V-A AT-HU (EN)
Unterlagen für Projektpartner: http:www.interreg-athu.eu/downloads/projektdokumente
- Handbuch für Antragsteller (inklusive Anhänge wie beispielsweise Ausfüllhilfe zur Projekteinreichung im Online System eMS, Vorlage Partnerschaftsvereinbarung, Vorlage zur Budgetkalkulation, Zusammenschau Auswahlkriterien)
- EFRE-Fördervertrag (Mustervorlage)
- Förderfähigkeitshandbuch
- Leitfaden zu Indikatoren
- Kommunikationshandbuch
- Implementierungshandbuch
- Periodischer Mitarbeiterbericht
- Unterlage für die Abrechnung von Personalkosten für österreichische Projektpartner
- Manual zu Microsites (optional zu Projektwebsites)
Letztgültige Fassungen aller Programmdokumente und -handbücher verfügbar unter folgendem Link.