Projektabrechnung
"Musterabrechnung" ...
Was kann ich tun, um möglichst schnell ein Prüfergebnis zu erhalten ?
Die Magistratsabteilung 27 - Europäische Angelegenheiten ist seit vielen Jahren bestrebt, den hohen administrativen Aufwand, der mit der Erstellung der Abrechnungsunterlagen verbunden ist, kundenfreundlich zu gestalten.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen Ihre Projektabrechnung optimal zu strukturieren und zu erstellen und damit den Prüfvorgang wesentlich zu beschleunigen.
Allgemeine Informationen zur Abrechnung
- Unterlagen werden gelocht in einem beschrifteten Ordner vorgelegt.
- Projektakronym
- Name des Projektpartners
- Abrechnungsnummer - Alle gekennzeichneten Dokumente sind mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen.
- Abrechnungen werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Prüfaufwand) nur ab einer Mindestabrechnungssumme von € 10.000 entgegen genommen (Ausnahme: Endabrechnungen)
Abgabe der Abrechnungsunterlagen
Für die Abgabe der vollständigen Abrechnung inklusive Dokumentation (siehe "Inhaltsverzeichnis - Struktur der Abrechnung") ersuchen wir um Terminvereinbarung mit der EU-Finanzkontrollstelle Wien.
Bitte beachten!
Nachstehende Informationen können nur im Kontext der Förderfähigkeitsregeln der Interreg-Programme gelesen werden. Teilweise gelten für die einzelnen Kostenkategorien von Programm zu Programm unterschiedliche Bestimmungen!
Inhaltsverzeichnis - Struktur der Abrechnung
Die Projektabrechnung sollte folgende Struktur aufweisen
2. Gemeinkosten - Büro und Verwaltungsausgaben
Neue Regelung hinsichtlich der Gemeinkosten in den grenzüberschreitenden Programmen !
3. Reise- und Unterbringungskosten
Die Abrechnung von Reise- und Unterbringungskosten. Worauf es zu achten gilt!
4. Externe Expertise und Dienstleistungen
Folgende Kriterien müssen bei der Abrechnungen von Externen Expertisen und Dienstleistungen beachtet werden:
5. Sach- und Ausrüstungkosten
Worauf muss ich bei der Anschaffung von Gütern / Ausrüstungskosten achten?
6. Infrastruktur- und Baukosten / Ankauf von Immobilien
Informationen zur Budgetkategorie "Infrastruktur- und Baukosten / Ankauf von Immobilien"
7. Nicht förderfähige Kosten
Folgende Kosten können im Rahmen der grenzüberschreitenden Programme leider nicht refundiert werden:
Formulare zur Abrechnung
Formulare und Dokumente, die für die Einreichung Ihrer Abrechnungsunterlagen erforderlich sind.
- Unterlagen der EU-Finanzkontrollstelle Wien
- Formulare der drei grenzüberschreitenden Programme